Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Instandsetzungs-, Bearbeitungs- und Werkleistungen der Motoreninstandsetzung MTH
§ 1 Geltungsbereich
- 1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Instandsetzungs-, Bearbeitungs-, Prüf- und sonstige Werkleistungen an Motoren, Motorkomponenten und Einzelteilen, die zwischen der Motoreninstandsetzung MTH, Inhaber Jost Höppener (nachfolgend „MTH“), und dem Auftraggeber geschlossen werden.
- 1.2Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB). Soweit einzelne Regelungen nur für eine Gruppe gelten, ist dies ausdrücklich bezeichnet.
- 1.3Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn MTH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss und Auftragsumfang
- 2.1Anfragen über die Website, per E-Mail oder Telefon sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von MTH, durch Unterzeichnung eines Auftragsformulars oder durch Beginn der Arbeiten mit Einverständnis des Auftraggebers zustande.
- 2.2Der Auftragsumfang wird im Auftrag bezeichnet. Er umfasst die dort genannten Arbeiten sowie die dafür erforderlichen Neben- und Prüfarbeiten.
- 2.3Stellt sich während der Ausführung heraus, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, die vom Auftrag nicht erfasst sind, wird MTH den Auftraggeber informieren und die Zustimmung einholen, bevor diese Arbeiten ausgeführt werden. Ohne Zustimmung werden zusätzliche Arbeiten nur ausgeführt, wenn sie zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens unverzichtbar sind.
§ 3 Diagnose, Befundung und Kostenvoranschlag
- 3.1Eine verbindliche Aussage über Schadensursache, Instandsetzungsfähigkeit und Umfang der erforderlichen Arbeiten kann erst nach Befundung des Motors bzw. der Bauteile getroffen werden. Aussagen vor der Befundung sind unverbindliche Ersteinschätzungen.
- 3.2Für die Befundung kann eine Demontage und Vermessung erforderlich sein. Ist die Befundung mit Aufwand verbunden, wird der Auftraggeber vorab über die anfallenden Kosten informiert.
- 3.3Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen auf Grundlage der Befundung erstellt. Sie sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Zeichnet sich eine Überschreitung des Kostenvoranschlags um mehr als 15 % ab, wird MTH den Auftraggeber unverzüglich informieren und das weitere Vorgehen abstimmen.
- 3.4Kommt es nach der Befundung nicht zur Auftragserteilung, sind die Kosten der Befundung sowie ein etwaiger Wiederzusammenbau in Rechnung zu stellen, soweit dies vorab vereinbart wurde. Auf Wunsch werden Motor oder Bauteile in demontiertem Zustand zurückgegeben.
§ 4 Anlieferung, Einsendung und Abholung
- 4.1Fahrzeuge, Motoren und Bauteile werden vom Auftraggeber angeliefert oder eingesandt. Transport und Verpackung erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- 4.2Eingesandte Motoren und Bauteile sind vom Auftraggeber transportgerecht zu verpacken und mit einer eindeutigen Zuordnung (Name, Kontaktdaten, Fahrzeug- bzw. Motordaten, Auftragsbeschreibung) zu versehen.
- 4.3Eine Abholung oder Anlieferung durch MTH ist nur nach gesonderter Vereinbarung möglich. Umfang, Kosten und Termin werden individuell festgelegt.
- 4.4Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fertiggestellten Leistungsgegenstände nach Mitteilung der Fertigstellung innerhalb von 14 Tagen abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist MTH berechtigt, angemessene Lagerkosten zu berechnen.
§ 5 Ausführung der Arbeiten und Fristen
- 5.1MTH führt die Arbeiten nach dem Stand der Technik und den Vorgaben der Hersteller aus, soweit diese verfügbar sind.
- 5.2Angaben zu Fertigstellungsterminen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin schriftlich vereinbart wurde. Verzögerungen durch Ersatzteillieferungen, unvorhersehbare Befunde oder sonstige von MTH nicht zu vertretende Umstände verlängern die Frist angemessen.
- 5.3MTH ist berechtigt, Unteraufträge an fachkundige Dritte zu vergeben, soweit einzelne Arbeitsschritte nicht im eigenen Haus durchgeführt werden.
§ 6 Preise, Zahlung und Zurückbehaltung
- 6.1Es gelten die im Auftrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben.
- 6.2Berechnet werden die ausgeführten Arbeiten, die verwendeten Ersatz- und Verbrauchsteile sowie vereinbarte Nebenleistungen.
- 6.3Rechnungen sind bei Abnahme bzw. Übergabe ohne Abzug fällig. MTH ist berechtigt, bei umfangreichen Aufträgen angemessene Anzahlungen, insbesondere für Ersatzteile, zu verlangen.
- 6.4Gegen Forderungen von MTH kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Abnahme
- 7.1Der Auftraggeber hat das Werk nach Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme erfolgt durch Übergabe des Fahrzeugs, des Motors bzw. der Bauteile.
- 7.2Holt der Auftraggeber die Leistungsgegenstände nicht innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellungsanzeige ab, gilt das Werk als abgenommen, sofern MTH auf diese Folge in der Fertigstellungsanzeige hingewiesen hat.
§ 8 Ersatzteile und Altteile
- 8.1MTH verwendet Ersatzteile in Herstellerqualität oder gleichwertige Teile. Auf Wunsch werden Originalteile des Herstellers verwendet.
- 8.2Ausgebaute Altteile werden dem Auftraggeber auf Verlangen bei Abholung übergeben. Ohne entsprechenden Wunsch gehen Altteile mit der Abnahme in das Eigentum von MTH über und werden fachgerecht entsorgt.
- 8.3Vom Auftraggeber beigestellte Teile werden nur nach Prüfung und auf dessen Verantwortung verbaut. Für Mängel beigestellter Teile übernimmt MTH keine Gewährleistung.
§ 9 Gewährleistung
- 9.1MTH gewährleistet die mangelfreie Ausführung der beauftragten Arbeiten. Die gesetzlichen Mängelrechte des Auftraggebers richten sich nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts.
- 9.2Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Abnahme. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme.
- 9.3Mängel sind MTH unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Der Auftraggeber hat MTH Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Hierzu ist das Fahrzeug, der Motor oder das Bauteil MTH zur Verfügung zu stellen.
- 9.4Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung, fehlerhaften Einbau durch Dritte, Nichtbeachtung von Einlauf- und Wartungsvorgaben, Weiterbetrieb trotz erkennbarer Mängel, Überlastung, Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind.
- 9.5Bei der Bearbeitung einzelner vom Auftraggeber angelieferter Bauteile (z. B. Zylinderkopf, Kurbelwelle, Motorblock) bezieht sich die Gewährleistung ausschließlich auf die ausgeführte Bearbeitung. Für die Funktion des Gesamtmotors, in den das Bauteil durch Dritte verbaut wird, übernimmt MTH keine Gewährleistung.
- 9.6Erfolgt die Instandsetzung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers abweichend von der fachlichen Empfehlung von MTH, ist die Gewährleistung für hieraus resultierende Mängel ausgeschlossen.
§ 10 Haftung
- 10.1MTH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- 10.2Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MTH nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- 10.3Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände haftet MTH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- 10.4Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
- 11.1Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MTH, soweit sie nicht wesentliche Bestandteile des Fahrzeugs oder Motors geworden sind.
- 11.2MTH steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag ein Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB an den in seinen Besitz gelangten Fahrzeugen, Motoren und Bauteilen zu.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Wird der Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Website, E-Mail, Telefon) geschlossen, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular finden Sie unter Vertrag widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt bei Werkleistungen, wenn MTH die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
§ 13 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrags verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 14 Streitbeilegung
MTH ist weder verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit einem Verbraucher an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
- 15.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaates entzogen wird.
- 15.2Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von MTH in Warendorf.
- 15.3Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.